Ethische Geldanlagen nach ESG-Kriterien und franziskanischen Werten.

Klare Kriterien.
Starke Länder.

Die Nachhaltigkeitsbewertung von Ländern

Mehr als
finanzielle Stabilität

Auch Menschenrechte, Gesellschaft, Institutionen und Umwelt bestimmen die Bewertung

Verantwortung
wird vergleichbar

Über 150 Kriterien machen die Nachhaltigkeitsleistung von Ländern vergleichbar

Klare Grenzen
für Staaten

Schwerwiegende ethische Verstöße können eine Investition grundsätzlich ausschließen

Verantwortung
auf Staatsebene

Mehr als Bonität

Auch Staaten und öffentliche Emittenten können über Staatsanleihen Teil eines Anlageuniversums sein – relevant vor allem für unseren Stiftungs- und Rentenfonds. Wer in Staatsanleihen investiert, finanziert mittelbar öffentliche Haushalte, Infrastruktur und gesellschaftliche Entwicklung mit. Deshalb prüfen wir neben Unternehmen auch die sozialen, ökologischen und institutionellen Rahmenbedingungen von Ländern. Grundlage ist das Country Rating von ISS ESG: Es zeigt, wie Staaten ihrer Verantwortung gegenüber Mensch, Gesellschaft, Institutionen und Umwelt gerecht werden – anhand von Rechtsstaatlichkeit, Grundrechteschutz, Umgang mit Umwelt und Klima sowie den sozialen Lebensbedingungen der Bevölkerung.

Auch Staaten müssen liefern

Die Bewertung basiert auf über 150 Kriterien (entwickelt von ISS ESG mit dem wissenschaftlichen Beirat der Agentur) und deckt rund 120 Länder ab – nahezu der gesamte globale Markt ausstehender Staatsanleihen wird so einheitlich vergleichbar gemacht.

100 Indikatoren messen institutionelle Rahmenbedingungen sowie soziale und ökologische Leistung, bewertet auf einer Skala von A+ (außergewöhnlich) bis D- (schwach). So zeigt sich, welche Länder ihrer Verantwortung besonders gerecht werden – und welche nicht.

Das Country Rating bietet damit eine überprüfbare Grundlage für die Auswahl öffentlicher Emittenten – mit Blick auf ökonomische Stabilität, Menschenrechte, gesellschaftliche Teilhabe, ökologische Belastbarkeit und Zukunftsfähigkeit.

Bewertungskriterien für Umwelt, Ökosysteme und Belastungen

Institutionen und Politik

Umweltinstitutionen, zum Beispiel Umweltministerien

politische Programme, etwa nationale Umweltberichte oder Klimaschutzabkommen

Beteiligung an internationalen Umweltverträgen und -abkommen

Umweltbestand und Ökosysteme

Boden und Landnutzung, zum Beispiel Natur- und Forstschutzgebiete

Wasser und Wasserressourcen

Biodiversität, zum Beispiel Vielfalt und Bestand an Säugetierarten, Reptilien, Fischen und Pflanzen

Umweltbelastungen

Bodenbelastung durch Landwirtschaft, Städte und bebaute Gebiete

Wasserbelastung

Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten

Luftemissionen, etwa Treibhausgase

Energieverbrauch

Abfall, etwa Nuklearabfall oder Giftmüll

Kriterien für Menschen, Gesellschaft und Institutionen

Institutionen und Politik

politisches System und Grundrechte, etwa freie Wahlen, Versammlungsrecht und Religionsfreiheit

Beteiligung an internationalen Verträgen, etwa ILO- und UN-Konventionen

politische Stabilität, bewaffnete Konflikte und Terrorismusrisiken

Staatshaushalt, etwa Ausgaben für Entwicklungshilfe

Rolle nicht-staatlicher Organisationen

Soziale Bedingungen

Gleichberechtigung und Chancengleichheit in Bildung und Politik

Gesundheit

Bildung

Arbeit und Einkommen, Arbeitslosigkeit und Einkommensverteilung

Allgemeine Sicherheit

Bevölkerungsentwicklung

Infrastruktur

grundlegende Infrastruktur, wie z. B. Zugang zu Trinkwasser

medizinische Einrichtungen

Bildungseinrichtungen

Zugang zu Informationen

Wasserschadstoffintensität

Grenzüberschreitung

Kontroversen und Ausschlusskriterien von Ländern

Auch Staaten können über Staatsanleihen Teil eines Anlageuniversums sein – relevant vor allem für unseren Stiftungs- und Rentenfonds. Wer in Staatsanleihen investiert, finanziert mittelbar öffentliche Haushalte, Infrastruktur und gesellschaftliche Entwicklung mit. Deshalb prüfen wir Länder auch anhand des Country Ratings von ISS ESG: Es zeigt, wie Staaten ihrer Verantwortung gegenüber Mensch, Gesellschaft, Institutionen und Umwelt gerecht werden – gemessen an Rechtsstaatlichkeit, Grundrechteschutz, Umgang mit Umwelt und Klima sowie den sozialen Lebensbedingungen der Bevölkerung.

Wenn mit Ländern
kein Staat zu machen ist

Klare Ausschlusskriterien begrenzen die Optionen dort, wo staatliches Handeln zentrale ethische Grenzen überschreitet – etwa bei massiven Menschenrechtsverletzungen, schlechten Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit, autoritärer Herrschaft oder mangelndem Umwelt- und Klimaschutz.

Anders als bei Unternehmen geht es bei Staaten nicht um ein Geschäftsmodell, sondern um die politische und gesellschaftliche Ordnung: Staaten schaffen Rechtsräume, schützen oder verletzen Grundrechte, setzen Umweltstandards und tragen internationale Verantwortung. Wer in Staatsanleihen investiert, finanziert dieses Handeln mittelbar mit – deshalb muss es mit den Anlagegrundsätzen der terrAssisi-Fonds vereinbar sein.

Ein Land kann wirtschaftlich stabil und finanziell attraktiv sein und dennoch nicht investierbar, wenn seine politischen, sozialen oder ökologischen Rahmenbedingungen grundlegenden Werten widersprechen. Denn für die terrAssisi-Fonds zählt nicht nur finanzielle Tragfähigkeit, sondern auch Verantwortung gegenüber Menschenwürde, Frieden, Gerechtigkeit, Teilhabe und Bewahrung der Schöpfung.

Autoritäre Regime

Kein Invest in Länder, die nach Einschätzung von Freedom House als „nicht frei“ eingestuft werden.

Einsatz von Atomenergie

Kein Investment in Länder mit hohem Atomenergieanteil, sofern kein Ausstieg oder Moratorium beschlossen ist.

Menschenrechtsverletzungen

Kein Investment in Länder, in denen Menschenrechte und Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt oder unterdrückt werden.

Atomwaffenbesitz

Kein Investment in Länder, die Atomwaffen besitzen oder deren Entwicklung fördern.

Hohes Militärbudget

Kein Investment in Länder, die mehr als 3% des Bruttoinlandproduktes in ihre Streitkräfte investieren.

Gefährdete Biodiversität

Kein Investment in Länder, die zentrale Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt nicht ratifiziert haben.

Aktive Euthanasie-Programme

Kein Investment in Länder, in denen aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt ist.

Geduldete Kinderarbeit

Kein Investment in Länder mit weitverbreiteter oder unzureichend bekämpfter Kinderarbeit.

Unzureichender Klimaschutz

Kein Investment in Länder, die internationale Abkommen zum Klimaschutz nicht ratifiziert haben.

Grassierende Korruption

Kein Investment in Länder mit niedrigem Wert im Index von Transparency International.

Arbeitsrechtsverletzungen

Kein Investment in Länder mit schwerwiegenden Verstößen gegen grundlegende Arbeitsrechte.

Verdacht auf Geldwäsche

Kein Investment in Länder, die von der Financial Action Task Force der OECD als nicht kooperativ eingestuft werden.

Todesstrafe

Kein Invest in Länder, in denen die Todesstrafe nicht vollständig abgeschafft wurde oder ein Moratorium vereinbart wurde.

Ethische Geldanlagen nach ESG-Kriterien und franziskanischen Werten.

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